Neue CO2-Besteuerung als zusätzliche Belastung?

Sie war lange diskutiert worden und ist im Januar 2021 in Kraft getreten: die CO2-Steuer. Es liegt auf der Hand, dass insbesondere der Logistik-Bereich – und das bis hin zu den Logistikimmobilien – unter dieser zusätzlichen Belastung zu leiden haben. Die Schiene eröffnet hier einen interessanten Gestaltungsspielraum.

Der Ansatz war denkbar einfach: Auf bestimmte Produkte und vor allem fossile Energieträger mit einem hohen CO2-Ausstoß, wie zum Beispiel Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas, wird eine CO2-Steuer erhoben. Der dafür vorgesehene Steuersatz erhöht sich sukzessiv, richtet sich aber grundsätzlich nach einem zuvor fixierten Preis je Tonne CO2, die ausgestoßen wird. Mit dieser zusätzlichen Belastung sollen einerseits Verbraucher – von der privaten Person über Gewerbetreibende bis hin zur Schwerindustrie – dazu angeregt werden, sich nach umweltfreundlichen Alternativen umzuschauen. Andererseits will der Staat die damit verbundenen Einnahmen der Bevölkerung als Sozialausgaben zukommen lassen, aber auch in die Forschung und den erfolgreichen Umstieg auf alternative Technologien investieren. Damit will Deutschland einigen anderen Ländern Europas folgen – welche Auswirkungen sind zu erwarten?

CO2-Steuer: Offene Punkte mit Konfliktpotenzial

CO2-Steuer

Im Oktober 2020 war es soweit, das Gesetz zur Besteuerung von CO2-Emissionen – konkret: Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) – wurde beschlossen und trat somit zur Erreichung der Klimaziele bis zum Jahr 2030 am 1. Januar 2021 in Kraft. Seitdem wird die CO2-Steuer bei der Wärmeerzeugung und vor allem im Verkehr erhoben. Die Transport- und Logistikunternehmen kämpfen ohnehin mit dem teilweise stark schwankenden Preis für Benzin und Diesel – nun kommt ein weiterer Kostenfaktor dazu, der sich insbesondere bei den bevorzugt eingesetzten Lkws drastisch auswirkt.

Doch auch die neuen CO2-Preise für Gebäude sollten nicht unterschätzt werden: War das Heizen mit Erdöl immer mehr den einst als günstig gepriesenen Erdgasheizungen gewichen, werden nun beide fossilen Brennstoffe zusätzlich besteuert. Und hier eröffnet sich ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial, denn es ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt, wer die Mehrkosten tragen soll – Vermieter oder Mieter? Der Vermieter stellt die Heizungsanlage im Gebäude bereit, während der Vermieter diese nutzt – aber keinen Einfluss auf Art und Betrieb der Anlage hat. Derzeit wird eine Kostenaufteilung in Abhängigkeit von der Energieeffizienz der Heizung diskutiert – eine Lösung bleibt abzuwarten.

Zusätzliche Belastung als Hemmnis für Innovationen

Kritische Stimmen wurden laut, vor allem der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) formulierte seine Befürchtungen, dass die Unternehmen der Branche zu stark belastet werden. Die Folge sei, dass diese noch zusätzlich zur Lkw-Maut anfallenden Kosten den Unternehmen das notwendige Kapital entziehen, das sie zur Umstellung auf alternative Antriebe benötigen. Der Güterverkehrssektor solle deswegen in die Kompensationsregelung der geplanten Carbon-Leakage Verordnung aufgenommen werden: Betroffene Unternehmen würden dann einen finanziellen Ausgleich erhalten, sollte das neue Gesetz für sie Nachteile im internationalen Wettbewerb verursachen. Diese Regelung soll Unternehmen davon abhalten, ihre Produktion ins günstigere Ausland zu verlagern.

Damit verbunden ist die Verpflichtung zu Maßnahmen, die die CO2-Emissionen verringern. Bei deren Konzeption und Umsetzung können wir Unternehmen mit unserer jahrzehntelangen Kompetenz als Spezialist für Logistikimmobilien unterstützen: Wir vermarkten nicht nur moderne Objekte, sondern achten vor allem auf Nachhaltigkeit – angefangen bei Gleisanschlüssen bis hin zur Flächenrevitalisierung von Brownfields – bei der Ausstattung und Design von Immobilien. Haben Sie Fragen zu diesem Thema, beraten wir Sie gerne persönlich – ob per Präsenz oder Videocall.